AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen
StaroProfile • Blechdachhandel
§ 1 Zustandekommen des Vertrages
Durch Anklicken des Buttons „bestellen“ geben Sie ein verbindliches Kaufangebot ab, Wir können Ihr Angebot innerhalb von 5 Werktagen durch Versand einer Auftragsbestätigung per E-Mail annehmen. Die Bestätigung des Zuganges Ihres Angebotes (Ihrer Bestellung) stellt noch keine Annahme Ihres Angebotes dar.
§ 2 Preisstellung
Die Preise enthalten die gesetzliche Umsatzsteuer und sonstige Preisbestandteile und verstehen sich zuzüglich Transportkosten.
§ 3 Verzug des Käufers, Aufrechnung und Zurückbehaltungsrechte
(1) Kommt der Käufer in Verzug,
so ist der Verkäufer berechtigt, Verzugszinsen i.H.v. fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz geltend zu machen. Die Geltendmachung eines weiter gehenden Verzugsschadens bleibt dem Verkäufer vorbehalten.
(2) Der Käufer ist zur Aufrechnung
mit der Kaufpreisforderung nur berechtigt, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, vom Verkäufer unbestritten oder anerkannt sind. Außerdem ist der Käufer zur Ausübung von Zurückbehaltungsrechten nur befugt, wenn sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
so ist der Verkäufer berechtigt, Verzugszinsen i.H.v. fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz geltend zu machen. Die Geltendmachung eines weiter gehenden Verzugsschadens bleibt dem Verkäufer vorbehalten.
(2) Der Käufer ist zur Aufrechnung
mit der Kaufpreisforderung nur berechtigt, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, vom Verkäufer unbestritten oder anerkannt sind. Außerdem ist der Käufer zur Ausübung von Zurückbehaltungsrechten nur befugt, wenn sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
§ 4 Lieferbedingungen
(1) Wenn das bestellte Produkt nicht verfügbar ist
weil wir mit diesem Produkt von unseren Lieferanten ohne eigenes Verschulden nicht beliefert werden, können wir vom Vertrag zurücktreten. In diesem Fall werden wir sie unverzüglich informieren und Ihnen die Lieferung eines vergleichbaren Produktes vorschlagen. Wenn kein vergleichbares Produkt verfügbar ist oder Sie keine Lieferung eines vergleichbaren Produktes wünschen, werden wir Ihnen ggf. bereits erbrachte Gegenleistungen unverzüglich erstatten.
(2) Verletzt der Käufer schuldhaft seine vertraglichen Mitwirkungspflichten
oder kommt er in Annahmeverzug, geht die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung des Vertragsgegenstandes in dem Zeitpunkt auf den Käufer über, in dem er in Annahmeverzug gerät.
(3) Der Verkäufer haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen,
sofern ein Lieferverzug auf einer von ihm zu vertretenden vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzung beruht; ein Verschulden seiner Vertreter oder Erfüllungsgehilfen ist ihm zuzurechnen. Der Verkäufer haftet auch nach den gesetzlichen Bestimmungen, soweit der Lieferverzug auf einer von ihm, seinem Vertreter oder Erfüllungsgehilfen zu vertretenden schuldhaften Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht beruht; in diesem Fall ist die Haftung des Verkäufers auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
(4) Die weiteren gesetzlichen Ansprüche und Rechte
des Käufers wegen eines Lieferverzuges bleiben unberührt.
weil wir mit diesem Produkt von unseren Lieferanten ohne eigenes Verschulden nicht beliefert werden, können wir vom Vertrag zurücktreten. In diesem Fall werden wir sie unverzüglich informieren und Ihnen die Lieferung eines vergleichbaren Produktes vorschlagen. Wenn kein vergleichbares Produkt verfügbar ist oder Sie keine Lieferung eines vergleichbaren Produktes wünschen, werden wir Ihnen ggf. bereits erbrachte Gegenleistungen unverzüglich erstatten.
(2) Verletzt der Käufer schuldhaft seine vertraglichen Mitwirkungspflichten
oder kommt er in Annahmeverzug, geht die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung des Vertragsgegenstandes in dem Zeitpunkt auf den Käufer über, in dem er in Annahmeverzug gerät.
(3) Der Verkäufer haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen,
sofern ein Lieferverzug auf einer von ihm zu vertretenden vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzung beruht; ein Verschulden seiner Vertreter oder Erfüllungsgehilfen ist ihm zuzurechnen. Der Verkäufer haftet auch nach den gesetzlichen Bestimmungen, soweit der Lieferverzug auf einer von ihm, seinem Vertreter oder Erfüllungsgehilfen zu vertretenden schuldhaften Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht beruht; in diesem Fall ist die Haftung des Verkäufers auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
(4) Die weiteren gesetzlichen Ansprüche und Rechte
des Käufers wegen eines Lieferverzuges bleiben unberührt.
§ 5 Gewährleistung/Haftung
(1) Soweit ein von dem Verkäufer zu vertretender Mangel
an dem Vertragsgegenstand vorliegt, ist der Verkäufer unter Ausschluss der Rechte des Käufers, vom Vertrag zurückzutreten oder den Kaufpreis herabzusetzen, zur Nacherfüllung verpflichtet, es sei denn, dass der Verkäufer aufgrund der gesetzlichen Regelung zur Verweigerung der Nacherfüllung berechtigt ist. Der Käufer hat dem Verkäufer eine angemessene Frist zur Nacherfüllung zu gewähren.
(2) Die Nacherfüllung kann nach der Wahl des Käufers
durch Beseitigung des Mangels oder Lieferung eines neuen Vertragsgegenstandes erfolgen. Während der Nacherfüllung sind die Herabsetzung des Kaufpreises oder der Rücktritt vom Vertrag durch den Käufer ausgeschlossen. Ist die Nacherfüllung fehlgeschlagen, kann der Käufer nach seiner Wahl Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung) verlangen oder den Rücktritt vom Vertrag erklären.
(3) Schadensersatzansprüche zu den nachfolgenden Bedingungen
wegen des Mangels kann der Käufer erst geltend machen, wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist. Das Recht des Käufers zur Geltendmachung von weiter gehenden Schadensersatzansprüchen zu den nachfolgenden Bedingungen bleibt davon unberührt.
(4) Der Verkäufer haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen
für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit, die auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung des Verkäufers, seiner gesetzlichen Vertreter oder seiner Erfüllungsgehilfen beruhen, sowie für Schäden, die von der Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz umfasst werden, sowie für alle Schäden, die auf vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzungen sowie Arglist des Verkäufers, seiner gesetzlichen Vertreter oder seiner Erfüllungsgehilfen beruhen. Soweit der Verkäufer bezüglich des Vertragsgegenstandes oder Teilen desselben eine Beschaffenheits- und/oder Haltbarkeitsgarantie abgegeben hat, haftet er auch im Rahmen dieser Garantie. Für Schäden, die auf dem Fehlen der garantierten Beschaffenheit oder Haltbarkeit beruhen, aber nicht unmittelbar am Vertragsgegenstand eintreten, haftet der Verkäufer allerdings nur dann, wenn das Risiko eines solchen Schadens ersichtlich von der Beschaffenheits- und Haltbarkeitsgarantie erfasst ist.
(5) Der Verkäufer haftet auch für Schäden,
die er durch einfache fahrlässige Verletzung solcher vertraglichen Verpflichtungen verursacht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Käufer regelmäßig vertraut und vertrauen darf. Das Gleiche gilt, wenn dem Käufer Ansprüche auf Schadensersatz statt der Leistung zustehen. Der Verkäufer haftet jedoch nur, soweit die Schäden in typischer Weise mit dem Vertrag verbunden und vorhersehbar sind.
(6) Eine weiter gehende Haftung des Verkäufers
ist ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs ausgeschlossen; dies gilt insbesondere auch für deliktische Ansprüche oder Ansprüche auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen statt der Leistung; hiervon unberührt bleibt die Haftung des Verkäufers gemäß § 3 Ziff. 3 dieses Vertrages. Soweit die Haftung des Verkäufers ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung seiner Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
(7) Versand
Die Lieferung erfolgt im Sammeltransport.
Für die Entladung ist bauseits zu sorgen.
Sollte ein, durch Verschulden eines Käufers, Abbruch der Sammellieferung erfolgen, hat der Käufer die entstehenden Kosten zu entschädigen.
Ein Verschulden liegt vor bei Nichtentladung, Nichtbefahrbarkeit wegen unbefestigter Zufahrtswege oder anderer durch den Käufer verursachten Gründen.
an dem Vertragsgegenstand vorliegt, ist der Verkäufer unter Ausschluss der Rechte des Käufers, vom Vertrag zurückzutreten oder den Kaufpreis herabzusetzen, zur Nacherfüllung verpflichtet, es sei denn, dass der Verkäufer aufgrund der gesetzlichen Regelung zur Verweigerung der Nacherfüllung berechtigt ist. Der Käufer hat dem Verkäufer eine angemessene Frist zur Nacherfüllung zu gewähren.
(2) Die Nacherfüllung kann nach der Wahl des Käufers
durch Beseitigung des Mangels oder Lieferung eines neuen Vertragsgegenstandes erfolgen. Während der Nacherfüllung sind die Herabsetzung des Kaufpreises oder der Rücktritt vom Vertrag durch den Käufer ausgeschlossen. Ist die Nacherfüllung fehlgeschlagen, kann der Käufer nach seiner Wahl Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung) verlangen oder den Rücktritt vom Vertrag erklären.
(3) Schadensersatzansprüche zu den nachfolgenden Bedingungen
wegen des Mangels kann der Käufer erst geltend machen, wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist. Das Recht des Käufers zur Geltendmachung von weiter gehenden Schadensersatzansprüchen zu den nachfolgenden Bedingungen bleibt davon unberührt.
(4) Der Verkäufer haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen
für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit, die auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung des Verkäufers, seiner gesetzlichen Vertreter oder seiner Erfüllungsgehilfen beruhen, sowie für Schäden, die von der Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz umfasst werden, sowie für alle Schäden, die auf vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzungen sowie Arglist des Verkäufers, seiner gesetzlichen Vertreter oder seiner Erfüllungsgehilfen beruhen. Soweit der Verkäufer bezüglich des Vertragsgegenstandes oder Teilen desselben eine Beschaffenheits- und/oder Haltbarkeitsgarantie abgegeben hat, haftet er auch im Rahmen dieser Garantie. Für Schäden, die auf dem Fehlen der garantierten Beschaffenheit oder Haltbarkeit beruhen, aber nicht unmittelbar am Vertragsgegenstand eintreten, haftet der Verkäufer allerdings nur dann, wenn das Risiko eines solchen Schadens ersichtlich von der Beschaffenheits- und Haltbarkeitsgarantie erfasst ist.
(5) Der Verkäufer haftet auch für Schäden,
die er durch einfache fahrlässige Verletzung solcher vertraglichen Verpflichtungen verursacht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Käufer regelmäßig vertraut und vertrauen darf. Das Gleiche gilt, wenn dem Käufer Ansprüche auf Schadensersatz statt der Leistung zustehen. Der Verkäufer haftet jedoch nur, soweit die Schäden in typischer Weise mit dem Vertrag verbunden und vorhersehbar sind.
(6) Eine weiter gehende Haftung des Verkäufers
ist ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs ausgeschlossen; dies gilt insbesondere auch für deliktische Ansprüche oder Ansprüche auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen statt der Leistung; hiervon unberührt bleibt die Haftung des Verkäufers gemäß § 3 Ziff. 3 dieses Vertrages. Soweit die Haftung des Verkäufers ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung seiner Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
(7) Versand
Die Lieferung erfolgt im Sammeltransport.
Für die Entladung ist bauseits zu sorgen.
Sollte ein, durch Verschulden eines Käufers, Abbruch der Sammellieferung erfolgen, hat der Käufer die entstehenden Kosten zu entschädigen.
Ein Verschulden liegt vor bei Nichtentladung, Nichtbefahrbarkeit wegen unbefestigter Zufahrtswege oder anderer durch den Käufer verursachten Gründen.
§ 6 Eigentumsvorbehalt
(1) Der Verkäufer behält sich das Eigentum an dem Vertragsgegenstand
bis zum Eingang aller Zahlungen aus dem Kaufvertrag vor.
(2) Der Käufer hat den Verkäufer von allen Zugriffen Dritter,
insbesondere von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen sowie sonstigen Beeinträchtigungen seines Eigentums unverzüglich schriftlich zu unterrichten. Der Käufer hat dem Verkäufer alle Schäden und Kosten zu ersetzen, die durch einen Verstoß gegen diese Verpflichtung und durch erforderliche Interventionsmaßnahmen gegen Zugriffe Dritter entstehen.
(3) Verhält sich der Käufer vertragswidrig,
insbesondere wenn der Käufer seiner Zahlungsverpflichtung trotz einer Mahnung des Verkäufers nicht nachkommt, kann der Verkäufer nach einer vorherigen angemessenen Fristsetzung vom Vertrag zurücktreten und die Herausgabe des noch in seinem Eigentum stehenden Vertragsgegenstandes verlangen. In der Zurücknahme des Vertragsgegenstandes durch den Verkäufer liegt ein Rücktritt vom Vertrag. Die dabei anfallenden Transportkosten trägt der Käufer. In der Pfändung des Vertragsgegenstandes durch den Verkäufer liegt stets ein Rücktritt vom Vertrag. Der Verkäufer ist nach Rückerhalt des Vertragsgegenstandes zu dessen Verwertung befugt. Der Verwertungserlös ist auf Verbindlichkeiten des Verkäufers – abzüglich angemessener Verwertungskosten – anzurechnen.
bis zum Eingang aller Zahlungen aus dem Kaufvertrag vor.
(2) Der Käufer hat den Verkäufer von allen Zugriffen Dritter,
insbesondere von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen sowie sonstigen Beeinträchtigungen seines Eigentums unverzüglich schriftlich zu unterrichten. Der Käufer hat dem Verkäufer alle Schäden und Kosten zu ersetzen, die durch einen Verstoß gegen diese Verpflichtung und durch erforderliche Interventionsmaßnahmen gegen Zugriffe Dritter entstehen.
(3) Verhält sich der Käufer vertragswidrig,
insbesondere wenn der Käufer seiner Zahlungsverpflichtung trotz einer Mahnung des Verkäufers nicht nachkommt, kann der Verkäufer nach einer vorherigen angemessenen Fristsetzung vom Vertrag zurücktreten und die Herausgabe des noch in seinem Eigentum stehenden Vertragsgegenstandes verlangen. In der Zurücknahme des Vertragsgegenstandes durch den Verkäufer liegt ein Rücktritt vom Vertrag. Die dabei anfallenden Transportkosten trägt der Käufer. In der Pfändung des Vertragsgegenstandes durch den Verkäufer liegt stets ein Rücktritt vom Vertrag. Der Verkäufer ist nach Rückerhalt des Vertragsgegenstandes zu dessen Verwertung befugt. Der Verwertungserlös ist auf Verbindlichkeiten des Verkäufers – abzüglich angemessener Verwertungskosten – anzurechnen.
§ 7 Bezahlung
Die Zahlung erfolgt, bei Selbstabholung in Bar oder mit EC-Karte.
Bei Lieferung mit eigenen Fahrzeugen muss der Gesamtbetrag in Bar beim Fahrer Bezahlt werden.
Eine Selbstabholung von unserem Lager (01824 Königstein) ist jederzeit möglich und wird nicht berechnet.
Speditionsversand: Der Rechnungsbetrag muss per Vorkasse bezahlt werden.
§ 8 Schlussbestimmungen
(1) Ansprüche aus dem Kaufvertrag
können ohne schriftliche Einwilligung des Verkäufers nicht abgetreten werden.
(2) Auf diesen Kaufvertrag
findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung.
Datum: 11.01.2016
können ohne schriftliche Einwilligung des Verkäufers nicht abgetreten werden.
(2) Auf diesen Kaufvertrag
findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung.
Datum: 11.01.2016